Leseprobe

VII. Der schlesische Zweig der Friedrich

1. Im schlesischen Riesen- und Isergebirge

Der Kindelsdorfer Hüttenmeister war ein "Edler Herr"

Abt und Konvent von Grüssau hatten Christoph Friedrich nicht nur mit zahlreichen Freiheiten begabt wie mit dem Recht, zu backen und zu schlachten oder Hasen zu jagen. Er durfte gegen Zins im Klosterwald Holz zur Gewinnung von Pottasche äschern. Er war von allen Diensten und Roboten befreit, ja das Stift stellte ihm bei Bedarf sogar Arbeitskräfte, die er entlohnte. Vier Hufen (ca. 75 ha) Ackerland gehörten zu der Glashütte als sein vererbbarer, frei verfügbarer Besitz. "Abt und Fabrikant besiedelten gemeinsam die Wüstung. Die eine Dorfhälfte war 'des Gnädigen Herrn Seite', die andere 'des Meisters Seite'. [...] Ihm gehörte der Dorfkretscham, in dem er gegen einen mäßigen Zins selbstgebrautes Bier ausschenkte." Und wie ein kleiner Freiherr übte er als Scholze die niedere Gerichtsbarkeit im Dorfe aus. So nennt ihn das Kirchenbuch auch tatsächlich "Edler Herr". Aber auch der Hüttenmeisterin wurde mehr Ehre erwiesen als in anderen damaligen Hüttenprivilegien.

Zu den Pflichten des Glasmeisters gehörten neben der Anlegung der einen Dorfhälfte die jährlichen Zahlungen eines Hüttenzinses von zwei Mark und einer Vergütung für die Äscherrechte von drei Schock gangbarer Münze sowie die jährliche Lieferung von Trinkgläsern.

1560 wurden die Rechte Christoph Friedrichs noch erweitert

"Christoph Friedrich dehnte seinen Betrieb immer weiter aus." Abt Johannes VI. Tharlan (1558 - 1567) verlieh ihm dazu neue Freiheiten. Sein Grundbesitz wurde erweitert, er durfte einen Forellenteich anlegen, was sonst nur der Herrschaft zustand, und an dessen Abfluss gegen eine Mark Jahreszins eine Brett- und Mahlmühle bauen, in der alle Kindelsdorfer mahlen lassen mussten.

Die Glashütte stellte nicht nur einfaches grünes oder weißes Glas her, sie war auch imstande, Prunkgläser für fürstliche Tafeln zu vollbringen, die hohen Ansprüchen genügten, wie die Bestellung des Breslauer Fürstbischofs Andreas von Jerin für seine Neißer Hofhaltung von 1587 bezeugt. Sein Brief an den Grüssauer Stiftsamtmann Sebastian Remisch lautet: "Wollen Euch nicht vorenthalten, daß wir uns gerne etliche Gläser bestellen und fertigen lassen wollen. Wann wir denn wissen, daß nahe bei dem Stift Grüssau eine Glashütte, allda sauber Glas gemacht wird, als haben wir Eurer Zuthat hierzu gebrauchen wollen, inmassen die Abriß und Modell (hierbeiliegend) zu befinden; wollet uns demselben nach in der Anzahl, wie auf jede Manier gezeichnet, fertigen lassen und darnach zuschicken." Gegenüber dem "Waldglas", das Glatzer Hütten 1501 noch nach Breslau lieferten, lässt dieser Auftrag auf eine bessere Glasqualität und -verarbeitung schließen. Wenn Mathesius 1562 von schlesischem Fadenglas spricht und damit von hochwertigen Glaserzeugnissen nach venezianischem Vorbild in Schlesien, dürfte die Kindelsdorfer Glashütte nicht die letzte gewesen sein, die ein so hohes Niveau erreichte.

Pokal

Titelseite des 2005 erschienenen Buches von Walter A. Friedrich

Buchgestaltung, Graphik und Druckvorstufe: promedia werbe-services Thomas Friedrich, Nürnberg

Leserstimmen (Auszüge):

"Mit Ihrem Buch haben Sie ein großartiges Werk geschaffen ...",

"... äußerst interessant und gut geschrieben ",

"... man kann nicht mehr aufhören .",

"... merke, dass Jahrzehnte Arbeit dahinterstecken.",

"Das Buch ist eine Wucht!",

"... fast so viel Spannung wie ein Krimi."

Details...